Bei der Prüfung der Bausteine DBES (Beschäftigungsstelle), DBAG (Arbeitgeber), DBBA_EO (Einsatzort) werden Firmennamen mit Sonderzeichen wie z. B. „&“ abgelehnt.

In Firmennamen kommt dies allerdings häufig vor (GmbH & Co. KG usw.). Sie können Sonderzeichen in der Tabelle T5D4UMS umsetzen.

Alles weitere finden Sie im beigefügten Hinweis 2760390

Details

 

Diesen Beitrag teilen